Unsere AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Flex Personal GmbH
1. Flex-Personal GmbH ist Arbeitgeber des Leiharbeitnehmers, nachfolgend MA genannt, gemäß dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz mit allen damit verbundenen Rechten und Pflichten. Die MA der Firma Flex-Personal GmbH stehen in keiner vertraglichen Beziehung zu unseren Kunden, nachfolgend Entleiher genannt. Die grundsätzliche Verwendung und Art der Tätigkeit, sowie alle sonstigen wesentlichen Merkmale der Dienstleistung, werden ausschließlich zwischen der Flex-Personal GmbH und deren Entleiher vereinbart.
Nimmt der MA seine Arbeit nicht auf oder setzt er diese nicht fort, bemüht sich die Firma Flex-Personal GmbH eine Ersatzkraft zu stellen. Gelingt dies der Firma Flex-Personal GmbH nicht, so ist sie von der Überlassungsverpflichtung frei.
2. Die zur Durchführung des Auftrages benötigten Maschinen und Geräte sowie eventuelle über ein normales Maß hinausgehende Schutzkleidung, sind vom Entleiher zu stellen. Die MA der Flex-Personal GmbH sind verpflichtet, Maschinen, Geräte und deren Zubehör schonend und ordnungsgemäß zu behandeln, deshalb können gegen die Flex-Personal GmbH oder deren MA keine Regressansprüche geltend gemacht werden. Dem Entleiher obliegt die Erteilung der Arbeitsanweisung, die Kontrolle der Arbeitsausführung und die Beobachtung der Unfallverhütungsvorschriften.
3. Datenschutz. Die Leiharbeitnehmer haben sich gegenüber der Firma Flex-Personal GmbH zur Verschwiegenheit hinsichtlich aller Geschäftsangelegenheit der Entleiher verpflichtet,
4. Der Entleiher ist verpflichtet, nach Abschluss des Einsatzes – spätestens aber wöchentlich, diejenigen Stunden durch Unterschrift zu bestätigen, die ihm der MA zur Verfügung stellt. Können unsere MA die Nachweise keinem Bevollmächtigten des Entleihers zur Unterschrift vorlegen, so sind unsere MA stattdessen zur Beschäftigung berechtigt. Ist der Entleiher mit dem von unseren MA bescheinigten Stunden nicht einverstanden, so gilt ein Einspruch nur dann, wenn er innerhalb von 8 Tagen schriftlich erfolgt und nachweisbar begründet ist.
5. Die Haftung der Firma Flex-Personal GmbH für das Handeln der Leiharbeitnehmer wird ausgeschlossen. Auch haftet die Firma Flex-Personal GmbH nicht für leichte Fahrlässigkeit bei der Auswahl des Leiharbeitnehmers.
6. Leiharbeitnehmer sind zum Inkasso nicht berechtigt. Betraut der Entleiher den Leiharbeitnehmer mit Geld- oder Wertangelegenheiten, so lehnt die Flex--Personal GmbH jegliche Haftung ab.
7. Beanstandungen jeglicher Art sind unmittelbar nach ihrer Feststellung, spätestens jedoch 7 Tage – bei Flex-Personal GmbH eingehend – nach der Entstehung der Beanstandung schriftlich zu begründen und vorzubringen, Beanstandungen, die später eingehen, sind ausgeschlossen.
Beanstandungen, die später als 7 Tage nach der Beendigung des Auftrages eingehen, sind in jedem Fall ausgeschlossen.
Im Falle rechtzeitiger und von Flex-Personal GmbH anerkannter Beanstandungen ist die Haftung der Flex--Personal GmbH auf Nachbesserung durch die MA unter Ausschluss aller sonstigen Ansprüche, besonders solcher auf Schadenersatz, beschränkt.
8. Der Entleiher kann gegen die Firma Flex-Personal GmbH keine Ansprüche auf Ersatz eines mittelbaren oder unmittelbaren Schadens, gleich aus welchem Rechtsgrund, geltend machen.
Sollten Dritte aus Anlass der Tätigkeit des MA Ansprüche gegen die Flex-Personal GmbH und/oder deren MA erheben, ist der Entleiher verpflichtet, die Flex-Personal GmbH und/oder deren MA davon freizustellen.
9. Ein Auftrag kann von beiden Seiten mit einer Frist von 14 Arbeitstagen zu jedem Termin schriftlich gekündigt werden. Eine Kündigung des Entleihers ist nur wirksam, wenn sie gegenüber der Firma Flex-Personal GmbH schriftlich ausgesprochen wird. Sie ist jedoch unwirksam, sofern sie nur einen MA mitgeteilt wird.
10. Die Firma Flex-Personal GmbH wählt die bestellten Mitarbeiter sorgfältig aus. Ist der Entleiher mit der Leistung eines MA begründet unzufrieden, so wird ihm, sofern der die Flex-Personal während der ersten 4 Stunden nach Arbeitsantritt des MA benachrichtigt, im Rahmen der Möglichkeiten der Flex-Personal GmbH eine Ersatzkraft geschickt. Kann die Firma Flex-Personal GmbH nicht Ersatz leisten, so kann der Entleiher abweichend von Ziffer 9 den Auftrag mit sofortiger Wirkung kündigen.
11. Bei Ausfall des MA aus wichtigem Grund ist die Firma Flex-Personal GmbH nicht zur Ersatzkraft verpflichtet.
12. Der Entleiher versichert, dass er Mehrarbeit nur anordnen und dulden wird, soweit diese für seinen Betrieb nach Arbeitszeitordnung zulässig ist.
13. Die in der Zeit von 20.00 Uhr – 6.00 Uhr geleisteten Stunden gelten als Nachtarbeit.
Feiertage sind inklusive 24.12 und 31.12.
14. Seit dem 01.11.2012 gelten in der Zeitarbeitsbranche Branchenzuschlagsverträge(TV BZ). Sollte der Entleihbetrieb bei Abschluss des Vertrages keiner Branche angehören, die betroffen ist, kann es trotzdem sein, dass sich Änderungen ergeben, die eine entsprechende Preisanpassung erforderlich machen. In diesem Fall sind beide Seiten verpflichtet alles Erforderliche zu tun, um die Branchenzuschlagstarife umzusetzen.
Es gelten die gesetzlichen Feiertage in Schleswig-Holstein.
Beim Zusammentreffen mehrerer Zuschläge ist nur der jeweils höchste zu zahlen. Unberührt hiervon bleiben Überstundenzuschläge.
15. Rechnungen der Firma Flex-Personal GmbH sind, da es sich um Lohnleistungen handelt, 10 Tage nach Rechnungserstellung ohne Abzug zu zahlen. Die Firma Flex-Personal GmbH ist berechtigt 14 Tage nach Rechnungserstellung ohne Mahnung Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem jeweils gültigen Basiszinssatz zu verlangen.
Das Entgelt der Mitarbeiter entspricht den jetzigen gesetzlichen Bestimmungen, auch was Lohnnebenkosten und tarifliche Vorgaben angeht.
Muss der Verleiher zusätzliche Bestandteile zum Entgelt leisten, damit die Gleichbehandlung gewährleistet werden kann, ist eine angemessene Anpassung des Verrechnungssatzes in Anlehnung der Erhöhung des Bruttoentgeltes vorgesehen.
16. Bei einem Arbeitsunfall verpflichtet sich der Entleiher, dem MA im Rahmen aller betrieblichen Möglichkeiten sofort die notwendige Erste Hilfe zu leisten und die Firma Flex-Personal GmbH unverzüglich zu informieren. Zusätzlich meldet der Entleiher den Unfall seiner Berufsgenossenschaft.
17. Sollte ein MA der Firma Flex-Personal GmbH während des laufenden AÜG-Auftrages oder innerhalb von 6 Monaten nach Beendigung eines AÜG-Auftrages vom Entleiher eingestellt werden, wird im Rahmen der privaten Arbeitsvermittlung eine angemessene Provision nach Absprache fällig. Diese beträgt in der Regel 1-3 Bruttogehälter je nach Überlassungsdauer. Nach Absprache oder nach einer Überlassungsdauer von 6-12 Monaten entfällt die Provisionszahlung.
18. Mündliche Nebenabreden, Ergänzungen oder Abänderungen des Auftrages werden nur durch schriftliche Bestätigungen durch Flex-Personal GmbH wirksam. Diese Vereinbarung kann auftraggeberseitig auch nur schriftlich aufgehoben oder geändert werden.
19. Die Unwirksamkeit einzelner Vertragsbestimmungen lässt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Unwirksame Bestimmungen werden durch solche Vereinbarungen ersetzt, die den wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmungen erreichen oder ihnen möglichst nahe kommen.
20. Als Gerichtsstand wird der Firmensitz des Verleihers, hier Schwarzenbek, im Verhältnis zu Entleihern, die Vollkaufleute sind, vereinbart. Für Entleiher, die nicht Vollkaufleute sind, wird der Firmensitz des Verleihers als Gerichtsstand ausschließlich und ausdrücklich für das Mahnverfahren vereinbart.
21. Sagt der Entleiher Bestellungen kurzfristig(weniger als 36 Stunden) ab, muss der Entleiher die Dienstzeit vergüten.
Voraussetzung dafür ist, dass der Dienst geplant und der Mitarbeiter dem Entleiher benannt wurde oder der Mitarbeiter bei Einsatzbeginn nach Hause geschickt wird.
Stand Januar 2020
Flex-Personal GmbH Bergedorfer Strasse 70 21502 - Geesthacht
Telefon: 04152 / 887 49 40 Fax: 04152 / 887 49 41
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